Die Europäische Sozialcharta - ein wichtiges Instrument für sozialen Zusammenhalt in EuropaEuropäische SozialchartaMenschenrechte im täglichen LebenSeit seiner Gründung im Jahr 1949 hat der Europarat grundlegende Rechte eingeführt, die heute von allen Mitgliedsstaaten angewendet werden und zu den Grundpfeilern des europäischen Modells geworden sind. Die Europäische Sozialcharta ist eines der wichtigsten Instrumente in diesem Prozess. Die Charta, die 1961 verabschiedet und 1996 revidiert wurde, ist das natürliche Gegenstück zur Europäischen Menschenrechtskonvention, die die bürgerlichen und politischen Rechte des Einzelnen schützt. Sie garantiert soziale und wirtschaftliche Rechte in den Bereichen Unterkunft, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Freizügigkeit von Personen, Anti-Diskriminierung und Rechtsschutz. 43 von 47 Mitgliedstaaten haben eine der beiden Versionen der Europäischen Sozialcharta ratifiziert. Die Charta wurde 1995 um ein Protokoll ergänzt, das ein Verfahren für Kollektivbeschwerden vorsieht. Dadurch können Verletzungen der Charta an den Europäischen Ausschuss für soziale Rechte überwiesen werden. Der Europäische Ausschuss für soziale Rechte hat die Aufgabe, darüber zu urteilen, ob die Situation in den Vertragsstaaten mit den Bestimmungen der Europäischen Sozialcharta, dem Zusatzprotokoll von 1988 und der Revidierten Europäischen Sozialcharta übereinstimmt. Bei nationalen Berichten verabschiedet der Ausschuss Schlussfolgerungen, bei Kollektivbeschwerden Entscheidungen. Web Content Anzeige
Der 18. Oktober 2011 ist der 50. Jahrestag der Verabschiedung der Europäischen Sozialcharta. Der Europarat wird dieses Ereignis im Laufe des Jahres 2011 auf verschiedene Weise feiern. Der Europäische Ausschuss für soziale Rechte wird seinerseits Überlegungen zu den Verbesserungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Sichtbarkeit und Wirksamkeit der Charta einleiten und zu diesem Zwecke u.a. bestehende Verfahrensweisen sowie Arbeitsmethoden überprüfen. Der Ausschuss fordert die Vertragsstaaten außerdem dazu auf, sich mit den Möglichkeiten der Gewährleistung einer umfassenderen Anwendung der Charta auseinanderzusetzen, und ermutigt in diesem Zusammenhang die Staaten, die dies bisher noch nicht getan haben, die notwendigen Schritte für die Ratifizierung der revidierten Charta und des Kollektivbeschwerdeverfahrens 2011 in die Wege zu leiten. Helsinki international seminar to discuss reform of the European Social Charter
Internationales Seminar in Helsinki zur Reform der Sozialcharta
Europäischer Ausschuss für soziale Rechte: Veröffentlichung der Ergebnisse 2010
Europäischer Ausschuss für soziale Rechte: Veröffentlichung der Ergebnisse 2010 |