Terrorismus: Der schlimmste Feind der DemokratieTerrorismusDer größte Feind der DemokratieDer Europarat setzt sich für den Schutz der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der pluralistischen Demokratie ein. Der Terrorismus stellt diese drei Grundwerte in Frage. Die Organisation ist seit 1970 im Bereich der Terrorismusbekämpfung tätig, hat ihr Engagement nach den Terroranschlägen in den Vereinigten Staaten von Amerika 2001 jedoch verstärkt. Als regionale Organisation setzt sich der Europarat für die Erleichterung der Umsetzung der Resolution 1373(2001) des UN-Sicherheitsrates ein, indem er ein Forum für die Diskussion und Verabschiedung regionaler Normen und bewährter Praktiken bietet. Darüber hinaus unterstützt der Europarat seine Mitgliedsstaaten bei der Verbesserung ihrer Anti-Terror-Maßnahmen. Um die Wirksamkeit der bestehenden internationalen Texte zur Terrorismusbekämpfung zu verstärken, hat der Europarat eine neue Konvention zur Verhütung des Terrorismus verabschiedet, die am 1. Juni 2007 in Kraft trat. Sie hat das Ziel, die Bemühungen der Mitgliedsstaaten bei der Terrorismusprävention zu stärken und enthält Bestimmungen über den Schutz und die Entschädigung von Terroropfern. Die Tätigkeit des Europarates im Bereich der Terrorismusbekämpfung basiert auf:
Die Anwendung besonderer Ermittlungstechniken soll besser harmonisiert werdenIm Rahmen seiner Tätigkeit zur Terrorismusbekämpfung organisiert der Europarat am 14. und 15. Mai in Straßburg eine Konferenz über die Anwendung besonderer Ermittlungstechniken. Dabei soll über die bestehenden Standards und Richtlinien sowie über die Notwendigkeit, diese zu aktualisieren, diskutiert werden.
Um die Gesellschaft vor Terrorismus und organisierter Kriminalität zu schützen, müssen die Strafverfolgungsbehörden auf moderne Ermittlungsmethoden zurückgreifen, etwa das Abhören von Telefongesprächen, die Überwachung von Onlinekommunikation oder verdeckte Ermittlungen. Diese „besonderen Ermittlungstechniken“ zielen darauf ab, Informationen zu sammeln, die verdächtigen Personen dabei jedoch nicht zu warnen. Für diese Techniken müssen Regeln bestehen, welche die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit gegenüber Verdächtigen, Opfern und Dritten gewährleisten. Wenn sich die einschlägigen Praktiken von Land zu Land unterscheiden, so sind die gesammelten Informationen in Strafverfahren, welche die Gerichtsbarkeit mehrerer Länder betreffen, nur von beschränktem Nutzen.
Die Teilnehmer werden über die Herausforderungen diskutieren, vor denen die Mitgliedsstaaten bei der Anwendung dieser Techniken stehen, und über Wege, diese unter voller Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit zu bewältigen. (weiter...) 12. Mai 2009, Madrid: Prävention von Terrorismus: Erste Beratung der VertragsstaatenSondersitzung des Ausschusses zur Bekämpfung des Terrorismus des UN-Sicherheitsrates (19.-21. April 2011, Straßburg) Der Ausschuss zur Bekämpfung des Terrorismus des UN-Sicherheitsrates (CTC) wird vom 19. bis 21. April 2011 im Europarat in Straßburg, Frankreich, eine Sondersitzung zum Thema Terrorismusprävention abhalten. Internationale, regionale und subregionale Organisationen werden ebenfalls an der Diskussion der Mitglieder des Sicherheitsrates und des Europarates über präventive Politik und Maßnahmen teilnehmen. |