Bei der Bekämpfung der Finanzkriminalität und der organisierten Kriminalität verfolgt der Europarat einen fachübergreifenden Ansatz. Diese Strategie stützt sich auf drei Pfeiler: Einrichtung europäischer Regeln und Normen, Bewertung der Konformität der europäischen Gesetzgebung mit diesen Normen und Entwicklung technischer Kooperationsprogramme mit bestimmten Ländern oder Gruppen von Ländern.
Der Europarat setzt sich für die Bekämpfung von Korruption, organisierter Kriminalität, Computerkriminalität, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen Formen von Finanz- und Schwerverbrechen ein. Zwei Monitoring-Mechanismen prüfen die Fortschritte in diesen Bereichen: die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) und der Expertenausschuss zur Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche (Moneyval).
Das Hauptziel der technischen Zusammenarbeit ist es, die Fähigkeit der europäischen Länder zu fördern, diese Probleme anzugehen. Dazu gehören insbesondere auch die Verbesserung der Gesetzgebung, die Gründung von Einrichtungen zur Bekämpfung organisierter Kriminalität, Beratungen und die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Staaten. Grundlage hierfür ist das Fachwissen aus 47 Staaten und dem privaten Sektor.
Die meisten dieser Aktivitäten werden vom Europarat finanziert, aber auch die Europäische Kommission und andere bilaterale Geber sind beteiligt.
Der 1958 gegründete Europäische Ausschuss für Strafrechtsfragen (CDCP) ist für die Überwachung und Koordination der Tätigkeit des Europarates im Bereich der Verbrechensverhütung und -bekämpfung zuständig. Er legt die Prioritäten für die internationale rechtliche Zusammenarbeit fest, schlägt dem Ministerkomitee Maßnahmen in den Bereichen strafrechtliche Normen und Verfahren, Kriminologie und Pönologie vor und setzt diese Maßnahmen um.
Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) überwacht die Einhaltung der Normen des Europarates gegen Korruption und hat das Ziel, seine Mitgliedsstaaten im Kampf gegen die Korruption zu stärken.
Die Konvention des Europarates über Computerkriminalität ist bisher der einzig bindende internationale Vertrag in diesem Bereich, der allen Staaten, die eine vollständige nationale Gesetzgebung gegen Computerkriminalität entwickeln wollen, als Leitlinie dient und einen Rahmen für die internationale Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien schafft.