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Doping ist gegen die Spielregeln
Die 1989 verabschiedete Anti-Doping-Konvention des Europarates ist bis heute der einzige internationale Rechtstext zu diesem Thema.
Die Konvention wurde kurz nach den Olympischen Spielen von 1988 ausgearbeitet und zeigt die politische Entschlossenheit der Staaten, gegen Doping vorzugehen. Die Anti-Doping-Konvention hat das Ziel, den Zugang zu Dopingmitteln einzuschränken, die Finanzierung von Dopingkontrollen zu fördern und die Einhaltung der Anti-Doping-Vorschriften zu unterstützen. Die Konvention befürwortet auch Aufklärungsprogramme und die Einrichtung von Kontrollen. Im Anhang der Konvention sind Substanzen und Techniken aufgeführt, die als Doping betrachtet werden können.
Das Zusatzprotokoll, das am 1. April 2004 in Kraft trat, sieht die gegenseitige Anerkennung der Kontrollen vor und erlaubt es den Kontrolleuren der Unterzeichnerstaaten, unangekündigt Kontrollen in einem anderen Land durchzuführen. Darüber hinaus erleichtert es die Zusammenarbeit der Staaten mit der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA).
Um die Einhaltung der Bestimmungen der Konvention zu überprüfen, hat die Konvention eine Beobachtergruppe eingesetzt. Diese hat auch die Aufgabe, die Entwicklungen im Bereich des Dopings zu verfolgen.
Die Anti-Doping-Konvention des Europarates ist eine "offene" Konvention, das heißt, sie kann auch von Nichtmitgliedsländern des Europarates und nichteuropäischen Staaten angenommen werden. Derzeit umfasst sie 49 Staaten, darunter Australien, Weißrussland, Kanada und Tunesien.