Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
Europäische Charta der Regional- oder MinderheitensprachenDie Charta ist die europäische Konvention für den Schutz und die Förderung von Sprachen, die von Angehörigen traditioneller Minderheiten verwendet werden. Sie trat im Jahre 1998 in Kraft und bestätigt zusammen mit dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten den Einsatz des Europarates für den Schutz nationaler Minderheiten.
Eine Minderheitensprache überlebt nur dann, wenn sie überall und nicht nur zu Hause verwendet wird. Aus diesem Grund verpflichtet die Charta ihre Vertragsstaaten, den Gebrauch dieser Sprachen in buchstäblich allen Bereichen des öffentlichen Lebens aktiv zu fördern: in den Schulen, Gerichten, der Verwaltung, den Medien, der Kultur, im wirtschaftlichen und sozialen Leben und bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Der Europarat überwacht, ob die Charta in der Praxis angewandt wird. Etliche Verbesserungen der Lage von Minderheitensprachen können auf die Charta und die im Überwachungsverfahren abgegebenen Empfehlungen zurückgeführt werden. Beispiele sind die Anerkennung von Minderheitensprachen, die zuvor überhaupt keine Rechtsstellung genossen (wie Kroatisch in Slowenien) und das Recht auf die Verwendung friesischer Familiennamen in den Niederlanden. Dänemark erließ mehrere Sonderregelungen für seine deutsche Minderheit, als Gemeinden in Nordschleswig zusammengelegt wurden. In Nordirland wurde einem privaten Radiosender eine Genehmigung für Ausstrahlungen in Irisch erteilt. Norwegen stellte einen Aktionsplan vor, mit dem die Verwendung von Sami in Krankenhäusern gewährleistet wird und Schweden begründete das Recht auf die Verwendung von Finnisch gegenüber Behörden und Gerichten. Minderheiten-Song Contest Liet International feiert Sprachenvielfalt
Asturisch, Baskisch, Bretonisch, Furlanisch, Gälisch, Katalanisch von Sardinien, Korsisch, Niederdeutsch, Sami und Udmurtisch aus der Russischen Föderation waren bei dem Wettbewerb vertreten, der unter der Schirmherrschaft des Generalsekretärs des Europarates Thorbjørn Jagland stattfand.
Vom Minderheitenschutz zur MinderheitenförderungDie Sprache ist wohl der wichtigste Teil der Identität einer nationalen Minderheit. Verliert eine Minderheit ihre Sprache, folgt meist die vollständige Assimilierung. Die Charta geht über Minderheitenschutz und Antidiskriminierung hinaus, da sie ihre Vertragsstaaten auch zu aktiven Fördermaßnahmen zugunsten der Minderheitensprachen verpflichtet. Förderung von Charta-RatifizierungenMehrere Mitgliedsstaaten des Europarats sind der Charta noch nicht beigetreten. Sechs dieser Staaten haben sich bei ihrem Europarat-Beitritt zur Unterzeichnung und Ratifizierung der Charta verpflichtet, dies aber noch nicht getan (Albanien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau, Russland und die "ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien"). Staaten, welche die Ratifizierung vorbereiten, können Rechtsberatung von Europarat-Sachverständigen erhalten. Eine solche Beratung wurde etwa im Rahmen des Gemeinsamen Programms „Nationale Minderheiten in Russland” geleistet, das der Europarat, die EU und die Russische Föderation von 2009 bis 2012 durchgeführt haben. Als Teil des Programms wurde die Anwendung und Überwachung der Charta in Russland in Pilotregionen simuliert, so in der Altairegion. |