Vor einigen Jahren startete die norwegische Regierung ein Projekt, um die Mitgliedsstaaten des Europarates dabei zu unterstützen, die zur Umsetzung der Urteile des Gerichtshofes für Menschenrechte notwendige Arbeiten auszuführen. Die Initiative entstand aus der Erkenntnis, dass viele Mitgliedsstaaten aufgrund finanzieller und struktureller Hindernisse Schwierigkeiten hatten, ihre Gesetzgebung oder die nationalen Praxis zu ändern und dass eine Struktur nötig war, die beim Aufbau der Kapazitäten und bei der fachlichen Unterstützung helfen sollte.
Das Ergebnis war der Treuhandfonds für Menschenrechte (HRTF), der bei der Entwicklungsbank des Europarates im März 2008 eingerichtet wurde. Seine Aufgabe ist die Bereitstellung von Finanzmitteln für die Bemühungen der Staaten, ihren Verpflichtungen gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention und anderen Menschenrechtstexten des Europarates nachzukommen.
Neben Norwegen sind mittlerweile fünf weitere Länder dem Fonds beigetreten. Deutschland und die Niederlande sind seit der Einrichtung des Treuhandfonds Mitglieder. Ihrem Beispiel folgten Finnland, die Schweiz und seit kurzem das Vereinigte Königreich, das anlässlich des Vorsitzes im Ministerkomitee dem Fonds beitrat. Diese Länder stellen Startkapital bereit, um die Entwicklung der Menschenrechte in Europa zu fördern.
Bis heute wurden zur Finanzierung von Tätigkeiten in diesem Bereich mehr als sechs Millionen Euro bewilligt.
Diese Tätigkeiten dienen unter anderem zur Gewährleistung des Vorhandenseins:
Durch diese Tätigkeiten will der Treuhandfonds für Menschenrechte im Wesentlichen die Nachhaltigkeit des Gerichtshofs stärken, indem zur vollständigen und rechtzeitigen Umsetzung seiner Urteile beigetragen und die Zahl der bei ihm eingereichten Fälle zur Verringerung seiner enormen Arbeitsbelastung gesenkt wird.
Zu den von der Versammlung des Treuhandfonds für Menschenrechte genehmigten Tätigkeiten gehören:
"Die Normen der Konvention in die Länder bringen: Übersetzung und Verbreitung wichtiger Bestandteile der Rechtsprechung der EMRK in Zielsprachen"
Ein Projekt in Höhe von 800 000 € Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldau, Montenegro, Serbien, die „ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien“, die Türke und die Ukraine betreffend zur Verbesserung des Verständnisses und der nationalen Umsetzung der Normen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch die Übersetzung wichtiger Bestandteile der Rechtsprechung des Gerichtshofs in Zielsprachen und die Gewährleistung ihrer Verbreitung unter Rechtsexperten.
"Beseitigung von Hindernissen im Hinblick auf die Nichtvollstreckung nationaler Gerichtsurteile und Gewährleistung einer wirksamen Umsetzung nationaler Gerichtsurteile""
Ein Projekt in Höhe von 1 250 000 € zur Verbesserung der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Albanien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Moldau, Serbien und der Ukraine durch Unterstützung dieser Staaten bei der Einführung wirksamer Normen und Verfahren für eine verbesserte Vollstreckung nationaler Gerichtsurteile
"Unterstützung bei der Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Hinblick auf den Einsatz von Sicherheitskräften in Tschetschenien (Russische Föderation)"
Ein Projekt in Höhe von 368 000 € zur Gewährleistung der vollständigen und rechtzeitigen nationalen Umsetzung der im Titel des Projekts genannten Urteile durch Maßnahmen zur Verbesserung der wirksamen Verhütung und Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen auf nationaler Ebene
"Unterstützung der Arbeit des Menschenrechtskommissars in den vom Konflikt in Südossetien betroffenen Gebieten"
Ein Projekt in Höhe von 275 000 € zur Einrichtung und Unterstützung eines Beraternetzwerks zur aufmerksamen Überwachung der Entwicklungen auf dem Gebiet der Menschenrechte, zur Kontaktpflege mit den Ombudspersonen und anderen bedeutenden Akteuren für einen verbesserten Schutz der Menschenrechte vor Ort und zur Gewährleistung wirksamer Folgemaßnahmen im Hinblick auf die sechs Grundsätze des Kommissars zum Schutz der Menschenrechte und der Gewährleistung humanitärer Sicherheit.
"Das Europäische NPM-Projekt (Nationale Präventionsmechanismen): Förderung unabhängiger nationaler außergerichtlicher Mechanismen zur Verhütung von Folter"
Ein Projekt in Höhe von 480 000 € zur Unterstützung neuer NPMs in den Mitgliedsstaaten zur wirksamen Verhütung von Misshandlung und Folter in allen Einrichtungen, in denen Menschen ihre Freiheit entzogen wird oder werden könnte, zur Aufdeckung und Beendigung von Fällen, in denen Menschen einer solchen Behandlung ausgesetzt sind, und möglicherweise zur Erlangung einer Entschädigung für die Opfer.
"Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Bereich EGMR: Europäisches Programm zur Menschenrechtsausbildung von Rechtsexperten (HELP-Programm)"
Ein Projekt in Höhe von 1 113 000 € in elf Ländern zur Stärkung der Kapazität nationaler Aus- und Weiterbildungseinrichtungen für Richter und Staatsanwälte zur vollständigen Eingliederung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in die Aus- und Weiterbildung
"Vorprojekt Russische Öffentliche Monitoring-Ausschüsse (PMCs)"
Ein Projekt in Höhe von 400 000 € in der Russischen Föderation zur Prüfung der Durchführbarkeit eines Kooperationsprojekts zur Förderung der wirksamen öffentlichen Kontrolle von Einrichtungen zum Freiheitsentzug und zur Stärkung der Wirksamkeit der Öffentlichen Monitoring-Ausschüsse (PMCs) bei der Verhütung von Folter und Misshandlung.
"Aufbau einer Ausbildungseinrichtung innerhalb des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte"
Ein Projekt in Höhe von 200 000 € Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau, Montenegro, Serbien und die Ukraine betreffend zum Angebot einer hochwertigen Ausbildung im Konventionsrecht für bestimmte Berufsgruppen (Richter und Anwälte) und zur Förderung der Verbreitung der Rechtsprechung des Gerichtshofs und ihrer effektiven Zugänglichkeit für Rechtsexperten.
"Verbesserung der Fähigkeit von Anwälten zur Erfüllung von Zulässigkeitskriterien von Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" "
Ein Projekt in Höhe von 800 000 € in Albanien, der Tschechischen Republik, Litauen, der Russischen Föderation und der Türkei zur Unterstützung von Anwaltskammern, auf Menschenrechte spezialisierten Anwälten und Rechtsberatungsstellen bei der Bereitstellung notwendiger Informationen für potenzielle Beschwerdeführer vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
"Russisches PMC-Projekt"
Ein Projekt in Höhe von 400 000 € in der Russischen Föderation zur Stärkung der öffentlichen Kontrolle in Hafteinrichtungen im gesamten Land für die Eindämmung von Misshandlungsfällen und zur Verbesserung der Umsetzung der Empfehlungen des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT).
"Annäherung der Normen der Konvention an nationale Normen: Übersetzung und Verbreitung wichtiger Bestandteile der Rechtsprechung der EMRK in Zielsprachen"
Ein Projekt in Höhe von 800 000 € Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Russland, die Türkei und die Ukraine betreffend zur Verbesserung des Verständnisses und der nationalen Umsetzung der Normen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch die Übersetzung wichtiger Bestandteile der Rechtsprechung des Gerichtshofs in Zielsprachen und die Gewährleistung ihrer Verbreitung und effektiven Zugänglichkeit für Rechtsexperten.
"Umsetzung von Piloturteilen, „pilotähnlichen" Urteilen und Urteilen zur Aufdeckung systematischer und struktureller Probleme im Bereich der Untersuchungshaft und Rechtsmittel zur Anfechtung von Haftbedingungen"
Ein Projekt in Höhe von 800 000 € zur Unterstützung Bulgariens, Moldaus, Polens, Rumäniens, der Russischen Föderation und der Ukraine bei der Anpassung des geltenden Gesetzgebungs- und Vollzugsrahmens an die Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention durch Gesetzgebungsfachkenntnisse bzw. -beratung und zur Einführung von Rechtsmitteln zur Anfechtung von Haftbedingungen.
"Freie Meinungsäußerung und Freiheit der Medien in der Türkei /Erleichterung der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte"
Ein Projekt in Höhe von 300 000 € zur Unterstützung der Türkei bei der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs im Bereich freie Meinungsäußerung und Freiheit der Medien bei der Bewusstseinsbildung von Richtern und Anwälten in Bezug auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs.
Bei Interesse an einer Fördermitgliedschaft wenden Sie sich bitte an: nicola.catalano@coe.int
"Der Treuhandfonds für Menschenrechte ist ein einzigartiges und wirksames Instrument zur Förderung der Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention innerhalb der Mitgliedsstaaten des Europarates. Er zielt vor allem darauf ab, die Nachhaltigkeit des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu stärken. Bisher leisten sechs Länder einen Beitrag zu diesem Fonds: Norwegen, Deutschland, die Schweiz, Finnland, die Niederlande und seit 2012 auch das Vereinigte Königreich. Wir hoffen, dass sich noch weitere Länder uns anschließen werden, da es viel zu tun gibt, um die Menschenrechte und Grundfreiheiten auf unserem Kontinent zu schützen und zu fördern."
Ellen Berends, Vorstandsvorsitzende des HRTF, Ständige Vertreterin der Niederlande beim Europarat
"Instrumente wie der Treuhandfonds für Menschenrechte sind unbezahlbar, wenn es darum geht dabei zu helfen, unsere Menschenrechtsstandards in die Tat umzusetzen. Dieser Fonds ist ein Beispiel für eine gute Finanzpraxis und ermutigt die Mitgliedsstaaten dazu, sich besser an der Förderung der Prinzipien und Werte des Europarates zu beteiligen. Mit Hilfe dieses Finanzinstruments können der Europarat und die CEB den Einfluss ihrer Tätigkeiten auf diesem Gebiet ausweiten und steigern, und ihren Beitrag zu den Bemühungen der Mitgliedsstaaten leisten, ihre Verpflichtungen gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention und anderen Menschenrechtsinstrumenten des Europarates zu erfüllen."
Thorbjørn Jagland, Generalsekretär des Europarates
Rolf Wenzel Gouverneur der CEB