Die Versammlung überprüft regelmäßig, ob die nationale Politik der Mitgliedsstaaten mit den bei ihrem Beitritt zum Europarat eingegangenen Verpflichtungen übereinstimmt.
Das Monitoring bildet die Basis für einen konstruktiven politischen Dialog mit den Behörden der Mitgliedsstaaten über die Fragen der lokalen und regionalen Demokratie und die Umsetzung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung.
Griechenland hat die Europäische Menschenrechtskonvention am 28. November 1974ratifiziert.
Der Kommissar hat Griechenland 2008 und 2002 einen offiziellen Besuch abgestattet. Als unabhängige Institution hat er die Aufgabe, in den Mitgliedsstaaten des Europarates das Bewusstsein für die Menschenrechte und ihre Achtung zu fördern.
Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter (CPT) besucht Hafteinrichtungen (für Jugendliche oder Immigranten, Polizeidienststellen, psychiatrische Kliniken), um die Behandlung von Personen, denen die Freiheit entzogen wurde, zu beurteilen.
Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) ist ein unabhängiges Überwachungsorgan, das Mitgliedsstaaten konkrete und praktische Ratschläge gibt, wie Probleme des Rassismus und der Intoleranz in ihrem Land angegangen werden können.
Die Europäische Sozialcharta ist ein Vertrag des Europarates, welcher die sozialen und wirtschaftlichen Menschenrechte gewährleistet. Er wurde 1961 verabschiedet und 1996 revidiert. Der Europäische Ausschuss für Soziale Rechte entscheidet darüber, ob die Lage in den einzelnen Staaten mit der Europäischen Sozialcharta, dem Zusatzprotokoll von 1988 sowie der Revidierten Europäischen Sozialcharta im Einklang ist.
Die Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten sieht einen Kontrollmechanismus vor, der ihre Umsetzung in den Vertragsstaaten beurteilen soll. Ein beratender Ausschuss verabschiedet Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes von Minderheiten. Griechenland hat diese Rahmenkonvention noch nicht ratifiziert.
Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) überwacht die Einhaltung der Normen des Europarates gegen Korruption und hat das Ziel, seine Mitgliedsstaaten im Kampf gegen die Korruption zu stärken.
Expertenausschuss MONEYVAL
Der Ausschuss bewertet die Effizienz der nationalen Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in den Mitgliedsstaaten des Europarates, die keine Mitglieder der Finanziellen Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäsche (FATF) sind. Mitgliedsstaaten des Europarates, die Mitglieder von MONEYVAL sind, jedoch anschließend Mitglieder der FATF werden, können wahlweise Vollmitglieder von MONEYVAL bleiben. Beitrittskandidaten und Nichtmitgliedsstaaten, die keine Mitglieder der FATF sind, können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls der Satzung des Ausschusses beitreten. Griechenland ist Mitglied der FATF.
COP198
Die Konferenz der Vertragsstaaten der Konvention des Europarates über Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (SEV Nr. 198) überwacht die Umsetzung der Konvention durch die Vertragsstaaten.
Die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht – die Venedig-Kommission – ist ein beratendes Organ zu verfassungsrechtlichen Fragen, das eine wichtige Rolle bei der Verabschiedung von Verfassungen spielt, die den Normen des europäischen Verfassungserbes entsprechen.
Die Expertengruppe gegen Menschenhandel (GRETA) ist damit beauftragt, die Umsetzung der Konvention gegen Menschenhandel in den Vertragsstaaten zu kontrollieren. Sie veröffentlicht regelmäßig Evaluierungsberichte.
Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ)
Ziel der CEPEJ ist die Verbesserung der Effizienz und der Arbeitsweise der Justiz der Mitgliedsstaaten.
Beirat Europäischer Staatsanwälte (CCPE)
Dieses beratende Organ dient dem Ministerkomitee bei der Erstellung von Gutachten, der Förderung der Umsetzung der Empfehlung Rec(2000)19 und der Erfassung von Informationen zur Arbeitsweise der Staatsanwaltschaften in Europa.
- Dimitris L. Avramopoulos, Außenminister.
- Iraklis Asteriadis, Botschaft, seit Januar 2013 Ständiger Vertreter beim Europarat.
Die Delegation Griechenlands in der Parlamentarischen Versammlung besteht aus 7 Vertretern und 7 Stellvertretern.
Die Delegation Griechenlands im Kongress besteht aus 7 Vertretern und ihren 7 Stellvertretern.
Der ordentliche Haushalt des Europarates 2013 beläuft sich auf € 243 970 300. Der Beitrag Griechenlands beträgt € 3 682 923.
- Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Linos-Alexandre Sicilianos.
- Bei Entscheidungsorganen eingereichte Beschwerden (*) 2012: 722
- Urteile 2012: 56, davon 52 Verletzungen und 3 Nichtverletzungen
(*) Vorgerichtliche Beschwerden (unvollständige Beschwerden) ausgenommen
Bis heute hat Griechenland folgende Konventionen gezeichnet und ratifiziert.